Häufige Patientenfragen

Eine Untersuchung im Krankenhaus oft mit Unsicherheiten verbunden. Wir beantworten Ihnen nachfolgend die häufigsten Patientenfragen, damit Sie sich vor ab ein Bild über uns und unsere Arbeit in der Radiologie machen können.

Was macht ein Radiologe?

Aufgabe eines Radiologen ist es - mit Hilfe von bildgebenden Untersuchungsverfahren - krankhafte Prozesse im Körper aufzudecken. Die Bilder werden mit konventionellen Röntgengeräten und mit modernen Schnittbildverfahren, wie Computertomographie-, Kernspintomographie- oder Sonographie-Geräten, angefertigt. Anschließend können die erstellten Aufnahmen an Bildrechnern nachbearbeitet werden. Die so gewonnenen Aufnahmen werden dann ausgewertet.

Die Ausbildung zum Facharzt für Diagnostische Radiologie dauert mindestens 5 Jahre. In dieser Zeit ist der Arzt als Assistenzarzt in einer anerkannten radiologischen Einrichtung tätig. Auch die Zentrale Abteilung für Radiologie n verfügt über die volle Weiterbildungsberechtigung Diagnostische Radiologie. Dort erlernt der Assistenzarzt alle wichtigen Techniken der Radiologie. Er muss bei der Anmeldung zur Facharztprüfung nachweisen können, dass er eine bestimmte Anzahl an Untersuchungen erlernt und eigenständig durchgeführt hat. Nach bestandener Facharztprüfung kann ein Radiologe sich weiter spezialisieren, beispielsweise zum „Neuroradiologen“ oder „Kinderradiologen“.

Was macht ein MT R?

MT R steht für Medizinische Technologinnen bzw. Medizinische Technologen für Radiologie. Der Beruf ist sehr anspruchsvoll und vielfältig. Nach einer dreijährigen Ausbildung wird dieser mit einer staatlichen Abschlussprüfung attestiert.

In der diagnostischen Radiologie führen die MT Radiologie, unter Aufsicht eines fachkundigen Arztes, eigenverantwortlich eine Vielzahl von Röntgenuntersuchungen durch. Dabei ist auf exakte Lagerung bei der Untersuchung und eine gute Qualität der entstehenden Aufnahmen zu achten. Auch den Vorgaben des Strahlenschutzes gemäß Röntgenverordnung sind Folge zu leisten. Zudem assistieren sie dem Arzt bei besonderen Funktionsuntersuchungen von Organen und Gefäßen. Die MT in der Radiologie übernehmen daher viel Verantwortung und müssen den Patientinnen und Patienten einfühlsam und kompetent gegenübertreten. Auf Grund vorschreitender Innovationen in der Medizin ist eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung unerlässlich.

Was macht eine Arzthelferin bzw. ein Arzthelfer?

Arzthelferinnen und Arzthelfer sind in der Klinik häufig die erste Kontaktperson für Patientinnen und Patienten. Sie sind für den reibungslosen Patientenablauf verantwortlich, erledigen Verwaltungs- und Abrechnungsarbeiten. Auch der Beruf der Arzthelferin ist ein Lehrberuf mit einer Ausbildungszeit von 3 Jahren. Insbesondere im Rahmen der Anmeldetätigkeiten werden Voruntersuchungen rausgesucht, die Untersuchungen terminiert und MTRA's und Arzt informiert.

Die aktuelle Untersuchung kann dann mit den früheren Aufnahmen vergleichen werden. Dies gilt insbesondere bei Untersuchungen in denen der Verlauf einer Erkrankung oder eines Heilungsprozesses beurteilt werden soll. Haben Sie selbst oder Ihr überweisender Arzt frühere Röntgenaufnahmen, die für die jetzige Untersuchung wichtig sein könnten, dann bringen Sie diese zu Ihrer Untersuchung bitte mit!

Was ist eine Patienten-Aufklärung?

Insbesondere für Untersuchungen die mit speziellen Risiken verbunden sind, z.B. Untersuchungen mit Kontrastmittelgabe, erhalten Sie vorab einen Aufklärungsbogen, der Sie über die Untersuchung informiert. Lesen Sie diesen Bogen gründlich durch und tragen Sie dort die abgefragten Angaben ein. Scheuen Sie sich nicht noch vorhandene Fragen zu stellen. Ihr Radiologie-Team wird Ihnen alle Fragen rund um die geplante Untersuchung gerne beantworten!

Was sind Kontrastmittel?

Kontrastmittel sind Diagnostika die die Darstellung bestimmter Strukturen erleuchten oder Ausschluss über die Funktionsweise eines Organs geben.

Ist bei Ihrer Fragestellung die Gabe eines Kontrastmittels sinnvoll, wird Ihnen dieses je nach Untersuchung entweder als Flüssigkeit zum Trinken oder als Spritze direkt in das Gefäßsystem gegeben. Das geschieht entweder vor oder während einer Untersuchung.

Während der Untersuchung betreut sie das zuständige Radiologie-Team. Dies gilt auch, wenn Sie nach der Untersuchung noch eine Ruhezeit einhalten müssen. Über spezielle Risiken der Kontrastmittelgabe werden Sie in jedem Fall vor der Untersuchung unterrichtet werden.

Wie werden die Untersuchungen befundet?

Wenn die Untersuchung beendet ist, beginnt der Radiologe bzw. die Radiologin mit seiner Haupttätigkeit: dem Auswerten der Aufnahmen, spricht von der "Befundung". Neben den Aufnahmen aus der Untersuchung zieht er dazu alle eventuell vorhandenen Voraufnahmen und Vorbefunde hinzu. Zudem finden auch die Informationen der klinischen Untersuchungen besondere Berücksichtigung. Die Aufnahmen werden an einem Röntgenschirm mit der Lupe oder an einem speziellen Computer-Bildschirm betrachtet. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in klinischen Fallkonferenzen im Ärzteteam diskutiert.

Wie lange werden Röntgenuntersuchungen aufbewahrt?

Gemäß den Vorschriften der Röntgenverordnung werden die Befundanforderungen, die technischen Daten zur Röntgenuntersuchung, der schriftliche Röntgenbefund sowie die Röntgenaufnahme mindestens 10 Jahre lang in der radiologischen Abteilung archiviert.

Bei Untersuchungen von Kindern werden die Unterlagen mindestens bis zum abgeschlossenen achtundzwanzigsten Lebensjahr aufbewahrt.

Begutachtungsfälle etc. werden mindestens 30 Jahre archiviert. Da unsere Unterlagen und Aufnahmedokumentationen vollständig in digitaler Form vorliegen, werden diese Daten über einen Zeitraum von 30 Jahren elektronisch auf Datenträgern gesichert.

Falls Ihre Unterlagen allerdings in einer anderen Klinik oder von einem weiterbehandelnden Arzt benötigt werden, können diese selbstverständlich ausgeliehen bzw. elektronisch verschickt werden. Diese Ausleihe wird dann in der elektronischen Krankenakte vermerkt.

Ausleihen der Bilder?

Die gewonnenen Bilder sind Eigentum des Radiologen bzw. der Radiologin. Er besteht die gesetzliche Aufgabe, die Aufnahmen zu archivieren. Wenn Ihre Unterlagen in einer anderen Klinik oder von einem weiterbehandelnden Arzt benötigt werden, können Sie diese selbstverständlich elektronisch ausleihen oder versenden. Die Ausleihe wird in der elektronischen Patientenakte dokumentiert. Üblicherweise müssen Sie hierfür ein Formular ausfüllen und unterschreiben.