Häufig gestellte Fragen

Wobei kann mir der Sozialpädagogische Fachdienst helfen? Wann und wie werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig? Kostet das Angebot etwas? Wir beantworten Ihnen nachfolgend die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.

Welche Berufsgruppen arbeiten im Sozialpädagogischen Fachdienst?

Im Sozialpädagogischen Fachdienst arbeiten ausschließlich Dipl.-Sozialarbeiterinnen und Dipl.-Sozialarbeiter, Dipl.-Sozialpädagoginnen und Dipl.-Sozialpädagoginnen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter (B.A./M.A.) sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (B.A./M.A.).

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialpädagogischen Fachdienstes sind Angestellte des Klinikums.

Wann wird der Sozialpädagogische Fachdienst tätig?

Gemäß Bestimmungen des Krankenhausgesetzes NRW wird der Sozialpädagogische Fachdienst auf Wunsch der Patientinnen und Patienten unseres Hauses tätig. Häufig werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialpädagogischen Fachdienstes auch durch andere Berufsgruppen des Klinikums oder durch Bezugspersonen, wie z.B. Angehörige, Betreuungspersonen, Bekannte usw. über soziale Probleme informiert und um Hilfe gebeten. Grundsätzlich sollte so früh wie möglich bei sich abzeichnenden Problemen eine Kontaktaufnahme zum Sozialpädagogischen Fachdienst erfolgen.

Entstehen den Patientinnen und Patienten des Klinikums zusätzliche Kosten?

Nein, das Angebot des Sozialpädagogischen Fachdienstes ist kostenlos.

Bei welchen Problemen hilft der Sozialpädagogische Fachdienst?

Der Sozialpädagogische Fachdienst steht den Patientinnen und Patienten unserer Klinik für alle Fragen zur Verfügung, die sich im Hinblick auf ihre Krankheit oder Behinderung nach dem stationären Aufenthalt ergeben.

Nach der Krankenhausentlassung zeichnet sich ein ambulantes Versorgungsproblem ab. Kann der Sozialpädagogische Fachdienst auch hierbei helfen?

Bei ambulanten Versorgungsproblemen von Patientinnen und Patienten arbeitet der Sozialpädagogische Fachdienst eng mit der „Überleitungspflege“ unseres Klinikums zusammen. Angeboten werden Beratungsgespräche, wenn sich psychosoziale Probleme im Zusammenhang mit einer Erkrankung oder Behinderung im ambulanten Rahmen ergeben. Ebenso informiert der Sozialpädagogische Fachdienst über das Leistungsspektrum verschiedener ambulanter Hilfen gemäß den Bestimmungen der Sozialgesetzbücher. Die konkrete Vermittlung ambulanter Hilfen wie z.B. Hilfsmittel, Pflegedienste, Hilfsdienste usw. erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Überleitungspflege in den einzelnen Betriebsteilen unseres Klinikums.

Wie vertraulich geht der Sozialpädagogische Fachdienst mit den Daten und Informationen des Klinikums um?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialpädagogischen Fachdienstes unterliegen der Schweigepflicht. Dementsprechend werden die Grundsätze des Datenschutzes beachtet.

Werden bei der Beratung und Vermittlung verschiedener Hilfen bestimmte Anbieter oder Einrichtungen bevorzugt?

Nein, die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit des Sozialpädagogischen Fachdienstes ist neutral. Unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Wünsche unserer Patientinnen und Patienten werden entsprechende Hilfen angeboten. Der Sozialpädagogische Fachdienst kooperiert dabei mit allen ambulanten und stationären Diensten und Einrichtungen außerhalb des Krankenhauses.

Regelt der Sozialpädagogische Fachdienst auch nach der Entlassung die sozialen Probleme von Patientinnen und Patienten?

Sollten sich unmittelbar nach der Krankenhausbehandlung von Patientinnen und Patienten unseres Klinikums Fragen und Probleme, die sich im Zusammenhang mit ihrer Erkrankung oder Behinderung ergeben, stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialpädagogischen Fachdienstes selbstverständlich zur Verfügung. In der Regel können jedoch die entsprechenden Beratungs- und Hilfsangebote der verschiedenen sozialen Einrichtungen der Kommunen, der freien Wohlfahrtspflege oder der privaten Dienstleistungsunternehmen außerhalb des Krankenhauses in Anspruch genommen werden.